GAV Schweiz: 3 schnelle Tipps zur sicheren Umsetzung
Arbeitsrecht

GAV Schweiz: 3 schnelle Tipps zur sicheren Umsetzung

PU

Puveno Team

May 27, 2026 · 3 min read

GAV Schweiz: 3 schnelle Tipps zur sicheren Umsetzung

Arbeitsrecht · GAV Schweiz: 3 schnelle Tipps zur sicheren Umsetzung

GAV Schweiz - für viele KMU-Inhaber ein Begriff, der Unsicherheit auslöst. Welcher Gesamtarbeitsvertrag gilt für meinen Betrieb? Was muss ich zwingend einhalten? Und was ändert sich 2026? Wer die Grundregeln kennt, kann seinen Betrieb sicher aufstellen - ohne teure Fehler.

Inhalt

GAV Schweiz: Was Arbeitgeber wissen müssen

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV Schweiz) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, der Mindestbedingungen für Lohn, Arbeitszeit, Ferien und weitere Arbeitsbedingungen einer Branche festlegt. Gemäss Art. 356 OR sind GAV-Bestimmungen grundsätzlich für alle Betriebe verbindlich, die dem jeweiligen Verband angehören.

Besonders relevant wird es, wenn ein GAV durch das SECO oder die kantonalen Behörden allgemeinverbindlich erklärt wird - dann gilt er in der Regel für alle Betriebe der betroffenen Branche, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit. Eine aktuelle Übersicht allgemeinverbindlicher GAV findet sich auf seco.admin.ch.

Reinigungsunternehmen, Gastronomiebetriebe, Transportunternehmen und Elektroinstallationsbetriebe - sie alle unterliegen in der Schweiz einem branchenspezifischen GAV Schweiz, der konkrete Pflichten mit sich bringt.

Tipp 1: Den richtigen GAV Schweiz für Ihre Branche finden

Der erste Schritt zur sicheren Umsetzung ist zu wissen, welcher GAV Schweiz überhaupt gilt. Massgeblich ist die Haupttätigkeit des Betriebs - ein Facility-Management-Unternehmen, das sowohl reinigt als auch kleinere Reparaturen ausführt, muss prüfen, welche Tätigkeit überwiegt.

Die Liste der allgemeinverbindlich erklärten GAV auf seco.admin.ch gibt eine erste Orientierung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Branchenverband oder eine arbeitsrechtliche Beratung - falsch angewandte GAV können zu Nachzahlungspflichten führen.

Tipp 2: Mindestlöhne und Neuerungen 2026 prüfen

Verschiedene Branchen-GAV haben per 1. Januar 2026 neue Mindestlöhne und Regelungen eingeführt. Im Gastgewerbe etwa gelten gemäss L-GAV ab 2026 angepasste Mindestlöhne: Mitarbeitende ohne Berufsabschluss erhalten grundsätzlich mindestens CHF 3'713 pro Monat, mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mindestens CHF 4'528.

Im Elektroinstallationsgewerbe trat per 1. Januar 2026 ein neuer GAV für die Periode 2026-2029 in Kraft. Dieser bringt unter anderem eine Flexibilisierung der jährlichen Arbeitszeit, eine neue Überstundenabrechnung auf Jahresbasis sowie leicht erhöhte Ferienansprüche ab dem 50. Altersjahr mit sich.

KMU-Inhaber sollten die eigenen Lohnstrukturen grundsätzlich jährlich mit den aktuellen GAV-Mindestlöhnen abgleichen - insbesondere nach Jahreswechsel oder nach einer Vertragsrevision.

Tipp 3: Arbeitszeiten und Überstunden korrekt dokumentieren

Die meisten GAV enthalten klare Vorgaben zu Arbeitszeiten, Überstunden und deren Abgeltung. Im neuen Elektro-GAV 2026 beispielsweise können bis zu 100 Überstunden ins Folgejahr übertragen werden - darüber hinausgehende Stunden sind grundsätzlich mit einem Zuschlag von 25% auszuzahlen.

Wer keine lückenlose Zeiterfassung führt, kann im Streitfall weder die geleisteten Überstunden nachweisen noch belegen, dass die GAV-Vorgaben eingehalten wurden. Gerade für Servicebetriebe mit Aussendienstmitarbeitenden - ob Elektriker in Basel oder Reinigungsteam in Genf - ist eine präzise Dokumentation entscheidend.

Gemäss Arbeitsgesetz sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden vollständig aufzuzeichnen. GAV-Bestimmungen können darüber hinausgehende Anforderungen vorsehen.

GAV-konforme Zeiterfassung mit Puveno

Mit der Zeiterfassungs-App von Puveno erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten direkt per Smartphone. Überstunden werden automatisch auf Basis der definierten Sollarbeitszeit berechnet - so behalten Teamleiter den Überblick, ohne manuell nachrechnen zu müssen.

Monatliche Rapporte lassen sich per Klick exportieren und dienen als Nachweis bei GAV-Kontrollen oder Lohnstreitigkeiten. Das schützt Betriebe und schafft Transparenz für Mitarbeitende.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Arbeitsrechtsberatung. GAV-Bestimmungen können sich je nach Branche und Kanton unterscheiden.
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