Ferienplanung Sommer: 4 bewährte Tipps für KMU
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Ferienplanung Sommer: 4 bewährte Tipps für KMU

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Puveno Team

May 28, 2026 · 4 min read

Ferienplanung Sommer: 4 bewährte Tipps für KMU

HR & Personal · Ferienplanung Sommer: 4 bewährte Tipps für KMU

Ferienplanung Sommer ist jedes Jahr aufs Neue eine Herausforderung für Schweizer KMU. Mehrere Mitarbeitende wollen gleichzeitig weg, der Betrieb muss aber laufen - und plötzlich entstehen Konflikte, die mit etwas Vorbereitung vermeidbar gewesen wären. Mit den richtigen Regeln und klaren Prozessen gelingt die Ferienplanung Sommer ohne Stress.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen zur Ferienplanung in der Schweiz

Gemäss Art. 329a OR haben Arbeitnehmende in der Schweiz grundsätzlich Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr. Mitarbeitende unter 20 Jahren haben in der Regel Anspruch auf fünf Wochen. Höhere Ferienansprüche können vertraglich oder über einen GAV vereinbart werden.

Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt gemäss Art. 329c OR grundsätzlich der Arbeitgeber - er muss dabei aber auf die Interessen der Mitarbeitenden Rücksicht nehmen, soweit dies mit den Betriebsinteressen vereinbar ist. Ferienansprüche verjähren nach fünf Jahren und dürfen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht durch Geldzahlungen abgegolten werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf seco.admin.ch.

Tipp 1: Frühzeitig kommunizieren und Deadlines setzen

Die Ferienplanung Sommer sollte in Schweizer KMU spätestens im April abgeschlossen sein. Wer Mitarbeitenden bis Ende März Zeit gibt, ihre Ferienwünsche einzureichen, hat genug Spielraum, um Überschneidungen zu lösen - ohne kurzfristigen Druck.

Ein Transportunternehmen in Basel mit 12 Fahrern kann so sicherstellen, dass zu keiner Zeit mehr als drei Personen gleichzeitig abwesend sind. Fehlt eine klare Deadline, sammeln sich Anfragen bis kurz vor Sommer an - und die Planung wird zum Engpass. Kurze, schriftliche Spielregeln zur Ferienpriorität - etwa nach Dienstalter oder Rotationsprinzip - schaffen Klarheit für alle.

Tipp 2: Feriensaldi regelmässig prüfen

Angestellte mit hohen Ferienguthaben sind ein unterschätztes Risiko: Treten sie aus, müssen die aufgelaufenen Ferien grundsätzlich ausbezahlt werden. Es empfiehlt sich daher, Feriensaldi mindestens zweimal jährlich zu prüfen - und Mitarbeitende mit hohem Guthaben aktiv zum Abbau zu bewegen.

Gemäss Schweizer Rechtspraxis ist eine firmeninterne Regelung, nach der Ferien verfallen, wenn sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bezogen wurden, grundsätzlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber kann jedoch den Ferienbezug einseitig anordnen - etwa wenn das Ferienkonto eines Mitarbeitenden im Reinigungsbetrieb in Zürich bereits im Sommer über zehn Wochen angewachsen ist.

Tipp 3: Betriebsferien korrekt anordnen

Betriebsferien - also eine gemeinsame Schliessung des gesamten Betriebs - sind in der Schweiz grundsätzlich zulässig. Gemäss Art. 329c OR muss der Arbeitgeber dabei auf die persönlichen Interessen der Mitarbeitenden Rücksicht nehmen und die Betriebsferien in der Regel zwei bis drei Monate im Voraus ankündigen.

Sind die Betriebsferien im Arbeitsvertrag oder Betriebsreglement schriftlich festgehalten, kann der Arbeitgeber damit grundsätzlich auch den Zeitpunkt sämtlicher Ferienwochen festlegen. Ohne schriftliche Vereinbarung sollten Betriebsferien von mehr als zwei Wochen am Stück mit Vorsicht angeordnet werden - da Mitarbeitende sonst ihr gesamtes Ferienguthaben auf einmal aufbrauchen müssten.


Tipp 4: Ferienkürzung bei langen Absenzen richtig handhaben

Ist ein Mitarbeitender wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit abwesend, darf der Ferienanspruch unter Umständen gekürzt werden. Gemäss Art. 329b OR ist im ersten Monat einer unverschuldeten Abwesenheit noch keine Ferienkürzung zulässig - ab dem zweiten Monat kann grundsätzlich pro vollem Abwesenheitsmonat ein Zwölftel der Ferien gekürzt werden.

Wichtig: Während des Mutterschaftsurlaubs sowie des Vaterschaftsurlaubs ist eine Ferienkürzung grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Pflegebetrieb in Bern, der mit unregelmässigen Absenzen umgeht, sollte diese Regeln klar im Arbeitsreglement festhalten - das verhindert Missverständnisse und schützt beide Seiten.

Ferienplanung Sommer digital lösen mit Puveno

Mit Puveno können Mitarbeitende Ferienanträge direkt per App einreichen. Teamleiter sehen offene Anträge, aktuelle Feriensaldi und Abwesenheitsübersichten auf einen Blick - ohne Excel-Tabellen oder manuelle Zusammenstellungen.

Das Urlaubsguthaben wird täglich automatisch aktualisiert, sodass KMU-Inhaber jederzeit wissen, wer wie viele Ferientage noch offen hat. Das spart Zeit und schafft Transparenz - gerade in der intensiven Sommerplanungsphase.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ferienregelungen können je nach Arbeitsvertrag, GAV und Kanton unterschiedlich ausgestaltet sein.
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