Mutterschaftsurlaub Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten
Arbeitsrecht

Mutterschaftsurlaub Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

PU

Puveno Team

05.06.2026 · 4 min read

Mutterschaftsurlaub Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

Arbeitsrecht · Mutterschaftsurlaub Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

Im März meldete sich eine Kundin - Inhaberin eines Treuhandbüros in Luzern, sieben Mitarbeitende. Eine ihrer Sachbearbeiterinnen war schwanger, Geburtstermin in sechs Wochen. «Was muss ich jetzt genau tun?» Gute Frage. Der Mutterschaftsurlaub Schweiz ist gesetzlich klar geregelt - aber viele KMU-Inhaber kennen die Details nicht, bis es konkret wird. Und dann wird es schnell hektisch.

Inhaltsverzeichnis

Was das Schweizer Recht zum Mutterschaftsurlaub vorschreibt

Seit 2005 ist der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz gesetzlich verankert. Gemäss Art. 329f OR hat eine Arbeitnehmerin nach der Geburt Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub - bezahlt, sofern sie die Voraussetzungen der Erwerbsersatzordnung (EO) erfüllt. Voraussetzung: Sie war in den neun Monaten vor der Geburt mindestens fünf Monate bei der AHV versichert und zu diesem Zeitpunkt erwerbstätig.

Erfüllt sie diese Bedingungen nicht, besteht trotzdem ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nach OR - aber ohne EO-Entschädigung. Das ist ein Unterschied, den viele Betriebe erst beim Ausfüllen der Formulare merken. Mehr zu den Voraussetzungen und Anmeldefristen gibts direkt auf ahv-iv.ch.

Regel 1: Dauer und Lohnfortzahlung korrekt umsetzen

14 Wochen ab Geburtsdatum - nicht ab dem errechneten Termin, nicht ab Spitalaustritt. Ab dem tatsächlichen Geburtsdatum. Kommt das Kind zwei Wochen früher, beginnt der Urlaub trotzdem an diesem Tag. Das klingt selbstverständlich. Wird aber manchmal falsch berechnet, wenn der Betrieb mit dem errechneten Termin plant.

Während dieser 14 Wochen hat die Mitarbeiterin Anspruch auf 80 Prozent des Lohns - maximal CHF 220 pro Tag, finanziert über die EO. Der Betrieb ist nicht verpflichtet, die Differenz zum vollen Lohn zu zahlen, sofern der Arbeitsvertrag oder GAV nichts anderes vorsieht. Viele tun es trotzdem - das ist eine betriebliche Entscheidung, keine gesetzliche Pflicht.

Wichtig: Tritt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen freiwillig die Arbeit wieder an, erlischt der EO-Anspruch für die verbleibenden Tage. Nicht aufholbar.

Regel 2: EO-Anmeldung rechtzeitig einreichen

Die EO-Entschädigung kommt nicht automatisch. Der Betrieb oder die Mitarbeiterin muss sie aktiv bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden - mit dem offiziellen Formular, zusammen mit der Geburtsurkunde oder einer ärztlichen Bestätigung. Wer das vergisst oder zu lange wartet, riskiert, dass der Anspruch verfällt. Die Frist beträgt fünf Jahre, aber in der Praxis sollte die Anmeldung innert weniger Wochen nach der Geburt erfolgen.

Ein Elektrounternehmen in Bern hat die Anmeldung vergessen - die Sachbearbeiterin hatte sich selbst darum kümmern wollen, tat es aber nicht. Drei Monate später wollte die Ausgleichskasse alle Unterlagen rückwirkend. Aufwand: unnötig hoch. Lösung: Der Betrieb meldet standardmässig selbst an, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Fertig.

Regel 3: Mutterschaftsurlaub Schweiz - Kündigungsschutz konsequent einhalten

Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt gilt gemäss Art. 336c OR ein absolutes Kündigungsverbot durch den Arbeitgeber. Nicht 14 Wochen - 16. Die zwei Wochen Unterschied zur Urlaubsdauer überraschen regelmässig. Eine Kündigung in dieser Schutzfrist ist nichtig - nicht anfechtbar, nicht heilbar. Nichtig.

Auch eine Kündigung, die vor der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, aber in die Schutzfrist fällt, wird sistiert und läuft erst nach Ende der Schutzfrist weiter. Ein Pflegedienst in Zürich hat genau das erlebt: Kündigung im Oktober, Mitarbeiterin teilt im November die Schwangerschaft mit. Die Kündigung war sistiert, das Arbeitsverhältnis verlängerte sich um Monate. Kein Vorwurf - aber eine teure Überraschung.

Absenzen und EO-Meldungen ohne Durcheinander verwalten

Mutterschaftsurlaub, EO-Anmeldung, Rückkehrdatum, allfällige Teilzeitanpassung danach - das sind vier verschiedene administrative Schritte, die koordiniert sein wollen. Mit der Zeiterfassungs-App von Puveno werden Absenzen und Urlaubszeiträume direkt im Mitarbeiterprofil hinterlegt, Rückkehrdaten sind für alle Teamleitenden sichtbar - kein Nachfragen, kein Durcheinander.

Wer ausserdem sehen will, wie Puveno die gesamte digitale Personalakte für Schweizer KMU vereinfacht, findet dort einen direkten Einstieg ins Thema.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen zum Mutterschaftsurlaub können je nach GAV, Einzelarbeitsvertrag und Branche unterschiedlich ausgestaltet sein.
Artikel teilen