Nachtarbeit Zuschlag - das war das Thema, das letzten Herbst bei einer Kundin aus Luzern auf den Tisch kam. Inhaberin eines Pflegedienstleisters, sechzehn Mitarbeitende, mehrere Nachtschichten pro Woche. Sie hatte jahrelang einen pauschalen Nachtzuschlag ausbezahlt - ohne je geprüft zu haben, ob der überhaupt stimmt. «Ich hab das einfach so übernommen vom Vorbesitzer.» Der Nachtarbeit Zuschlag ist in der Schweiz klar gesetzlich geregelt - aber viele KMU wenden ihn falsch an.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was das Schweizer Recht zur Nachtarbeit vorschreibt
- 2. Regel 1: Nachtarbeitszeiten korrekt definieren
- 3. Regel 2: Nachtarbeit Zuschlag richtig berechnen und auszahlen
- 4. Regel 3: Bewilligung für Nachtarbeit rechtzeitig einholen
- 5. Nachtschichten und Zuschläge automatisch erfassen
Was das Schweizer Recht zur Nachtarbeit vorschreibt
Nachtarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich bewilligungspflichtig - das regelt das Arbeitsgesetz (ArG). Als Nacht gilt gemäss ArG die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Wer Mitarbeitende regelmässig in diesem Zeitfenster einsetzt, braucht dafür grundsätzlich eine Bewilligung des SECO oder der kantonalen Behörde - je nach Betriebsart und Dauer.
Nachtarbeit ist nicht gleich Nachtarbeit. Das Gesetz unterscheidet zwischen vorübergehender und dauernder Nachtarbeit - mit unterschiedlichen Anforderungen an Bewilligung, Kompensation und ärztliche Untersuchung. Wer das nicht kennt, zahlt entweder zu wenig oder zu viel. Mehr dazu gibts direkt beim SECO auf admin.ch.
Regel 1: Nachtarbeitszeiten korrekt definieren
23 Uhr bis 6 Uhr - das ist die gesetzliche Nachtzeit. Klingt klar. Trotzdem arbeiten viele Betriebe mit eigenen Definitionen: «Nachtschicht beginnt bei uns um 22 Uhr» oder «wir zahlen ab 21 Uhr Zuschlag». Das ist betrieblich möglich - aber dann müssen diese Zeiten auch im Arbeitsvertrag oder GAV klar festgehalten sein.
Ein Reinigungsunternehmen in Zürich hatte Mitarbeitende, die ab 5 Uhr morgens im Einsatz waren. Der Inhaber ging davon aus, das sei Frühschicht. War es nicht - die gesetzliche Nachtzeit endet erst um 6 Uhr. Die letzte Stunde hätte mit Zuschlag vergütet werden müssen. Zwei Jahre lang nicht passiert. Nachzahlung plus Verzugszins.
Nachtarbeit Zuschlag korrekt berechnen - Regel 2
Bei dauernder Nachtarbeit - also regelmässig mehr als 25 Nächte pro Jahr - haben Mitarbeitende gemäss ArG grundsätzlich Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 Prozent oder auf eine gleichwertige Zeitkompensation. Beides ist möglich, aber nur eines davon - nicht beides gleichzeitig. Welches gilt, hängt vom Vertrag und GAV ab.
Bei vorübergehender Nachtarbeit sieht das anders aus. Dort besteht grundsätzlich Anspruch auf Zeitkompensation von 10 Prozent der geleisteten Nachtarbeitsstunden - kein Lohnzuschlag. Ein Elektrounternehmen in Basel hatte genau das verwechselt und jahrelang einen Lohnzuschlag für vorübergehende Nachtarbeit bezahlt. Nicht falsch - aber vertraglich nicht geschuldet. Einmal falsch kommuniziert, schwer wieder zu korrigieren.
Faustregel: Dauernde Nachtarbeit gibt Anspruch auf 25 Prozent Lohnzuschlag oder Zeitkompensation. Vorübergehende Nachtarbeit gibt Anspruch auf 10 Prozent Zeitkompensation. Immer im Vertrag festhalten, welches gilt.
Regel 3: Bewilligung für Nachtarbeit rechtzeitig einholen
Wer Mitarbeitende ohne Bewilligung nachts einsetzt, riskiert Beanstandungen durch das kantonale Arbeitsinspektorat. Die Bewilligung muss grundsätzlich vor dem Einsatz vorliegen - nicht nachträglich. Bei dauernder Nachtarbeit ist in der Regel eine schriftliche Bewilligung des SECO notwendig, bei vorübergehender Nachtarbeit kann die kantonale Behörde zuständig sein.
Ein Transportunternehmen in Bern hatte kurzfristig Nachtschichten eingeführt - Saisonauftrag, drei Wochen, sechs Mitarbeitende. Bewilligung? Nicht eingeholt. Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat zwei Wochen später. Das Ergebnis war eine formelle Beanstandung und Auflage, die Bewilligung nachzureichen. Stress, der sich vermeiden lässt - wenn man früh genug plant.
Nachtschichten und Zuschläge automatisch erfassen
Wer Nachtarbeit manuell in Excel-Tabellen nachverfolgt, weiss: Fehler passieren schnell. Eine Stunde falsch eingetragen, ein Zuschlag vergessen - und am Monatsende stimmt die Lohnabrechnung nicht. Mit der Zeiterfassungs-App von Puveno werden Nachtschichten automatisch erkannt und separat ausgewiesen - Teamleiter sehen auf einen Blick, welche Mitarbeitenden in der gesetzlichen Nachtzeit gearbeitet haben.
Monatsrapporte mit allen Nacht- und Überstunden lassen sich auf Knopfdruck exportieren - praktisch für die Lohnabrechnung, nützlich bei Kontrollen. Wer tiefer ins Thema Arbeitszeiterfassung einsteigen will, findet in unserem Beitrag zur Arbeitszeiterfassung für Schweizer KMU einen guten Einstieg.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen zur Nachtarbeit können je nach GAV, Einzelarbeitsvertrag und Branche unterschiedlich ausgestaltet sein.