Sperrfristen Kündigung: 5 Regeln für Sicher handeln
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Sperrfristen Kündigung: 5 Regeln für Sicher handeln

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Puveno

17.10.2026 · 5 min

Sperrfristen Kündigung: 5 Regeln für Sicher handeln

Arbeitsrecht · Sperrfristen Kündigung: 5 Regeln für Sicher handeln

Sperrfristen Kündigung - diese Wortkombination löst in vielen KMU erst einmal Achselzucken aus, so auch bei der Inhaberin eines Transportbetriebs aus Olten mit neunzehn Angestellten. Sie hatte einem Fahrer während dessen Krankschreibung die Kündigung übergeben, doch das Schreiben blieb ohne Wirkung. Wer bei einer Sperrfristen Kündigung den Zeitpunkt verpasst, beginnt das Verfahren von vorne.

Fünf Regeln geben Ihnen Orientierung: von der Staffelung nach Dienstjahren über den Stillstand der Kündigungsfrist bis zu den Irrtümern, die in der Praxis am meisten Geld kosten. Dazu erfahren Sie, wie saubere Absenzdaten Ihnen den Rücken freihalten und welche Belege im Ernstfall wirklich zählen. Lesen Sie weiter und verschaffen Sie sich die nötige Sicherheit für den nächsten Krankheitsfall.

Inhaltsverzeichnis

Sperrfristen Kündigung: diese Fristen gelten nach Artikel 336c OR

Gemäss Artikel 336c des Obligationenrechts darf das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit grundsätzlich nicht gekündigt werden, solange Mitarbeitende ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Die Staffelung bei einer Sperrfristen Kündigung folgt den Dienstjahren: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Diese Werte bestätigt das SECO in seinen Antworten zur Kündigung.

Entscheidend ist die Rechtsfolge: Eine Kündigung, die während der Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig. Sie entfaltet keine Wirkung, und das Arbeitsverhältnis läuft einfach weiter.

Der Arbeitgeber muss nach Ablauf der Sperrfrist oder nach Rückkehr der betroffenen Person erneut kündigen. Jede Sperrfristen Kündigung in dieser Phase bleibt also folgenlos, selbst wenn alle anderen Fristen stimmen würden.

Der Schutz greift auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Wer zu fünfzig Prozent krankgeschrieben ist, geniesst denselben Kündigungsschutz wie bei einer vollen Krankschreibung. Auch Schwangerschaft und Militärdienst lösen eigene Sperrfristen aus.

Lassen Sie sich jede Arbeitsunfähigkeit frühzeitig mit einem Arztzeugnis belegen. Halten Sie Beginn und Ende jeder Absenz schriftlich fest. Solche Belege entscheiden im Streitfall über den Ausgang teurer Verfahren.

Merke: Nach Ablauf der Probezeit schützt Artikel 336c des Obligationenrechts vor Kündigung bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall. Die Dauer beträgt 30, 90 oder 180 Tage je nach Dienstjahr.

Krankschreibung während der Kündigungsfrist: die Frist steht still

Anders liegt der Fall, wenn die Kündigung bereits wirksam ausgesprochen wurde und die betroffene Person danach erkrankt. Dann steht der Ablauf der Kündigungsfrist während der Krankheitstage still. Die versäumten Tage werden am Ende angehängt, und das Vertragsende verschiebt sich auf das nächste Monatsende.

Ein Zahlenbeispiel zur Sperrfristen Kündigung: Beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate und fallen elf Krankheitstage hinein, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um diese elf Tage zuzüglich Monatsschluss. Diese Regel gilt unabhängig von der Dauer der Anstellung. Für die Lohnadministration bedeutet das: Enddaten lassen sich erst definitiv festlegen, wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist.

Während der Sperrfrist dürfen Arbeitgeber selbstverständlich weiter planen. Befristete Ersatzlösungen, Umverteilungen im Team und klärende Gespräche bleiben möglich. Verboten ist allein die Kündigung selbst.

  • Prüfen Sie zuerst, ob die Probezeit bereits abgelaufen ist
  • Verlangen Sie ein Arztzeugnis und halten Sie alle Daten schriftlich fest
  • Berechnen Sie die Sperrfrist anhand der Dienstjahre der betroffenen Person
  • Sprechen Sie eine neue Kündigung erst nach Ablauf der Sperrfrist aus

Drei Irrtümer, die KMU teuer zu stehen kommen

Irrtum 1: Eine fristlose Entlassung ist während der Sperrfrist immer möglich

Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Bei schwerwiegenden Gründen bleibt die fristlose Auflösung grundsätzlich möglich. Sie setzt aber hohe Hürden voraus und gehört immer in fachkundige Hände.

Irrtum 2: Jede neue Krankmeldung startet die Sperrfrist von vorne

Hier lohnt genaues Hinsehen: Jede unterschiedliche Krankheit löst zwar eine eigene Sperrfrist aus. Wiederkehrende Beschwerden mit derselben Ursache werden dagegen zusammengerechnet. Die Abgrenzung ist im Einzelfall anspruchsvoll und entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung.

Irrtum 3: Nach der Genesung regelt sich alles von selbst

Tatsächlich muss nach einer nichtigen Kündigung neu gekündigt werden, sonst läuft der Vertrag einfach weiter. Wer das versäumt, beschäftigt die Person unbefristet weiter und schuldet den vollen Lohn. Auch hier zeigt sich: Wer eine Sperrfristen Kündigung sauber vorbereitet, vermeidet teure Folgefehler.

Nach Ablauf der Sperrfrist: so kündigen Sie korrekt

Ist die Sperrfrist abgelaufen oder die betroffene Person zurück am Arbeitsplatz, lebt das Kündigungsrecht wieder auf. Eine neue Kündigung muss dann ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die alte, nichtige Kündigung lässt sich nicht nachträglich heilen.

Beachten Sie dabei die ordentlichen Kündigungsfristen: Im ersten Dienstjahr gilt grundsätzlich ein Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen. Nach einer Sperrfristen Kündigung prüfen Sie diese Fristen deshalb immer neu.

Stellen Sie den Zugang des Schreibens sicher und halten Sie das Datum der Übergabe fest. Ein kurzes Protokoll mit Unterschrift genügt in den meisten Fällen. So vermeiden Sie Diskussionen über den Fristbeginn.

  1. Sperrfristende im Kalender vormerken und Absenzdaten prüfen
  2. Neue Kündigung schriftlich formulieren und Frist berechnen
  3. Schreiben persönlich übergeben und Zugang dokumentieren
  4. Enddatum, Feriensaldo und Überstunden schriftlich bestätigen

Absenzen lückenlos belegen mit Puveno

Ob Sperrfrist, Kündigungsfrist oder Arztzeugnis: Am Ende zählt, was sich belegen lässt. Mit der Zeiterfassungs-App von Puveno erfassen Mitarbeitende Absenzen wegen Krankheit oder Unfall direkt auf dem Smartphone. Vorgesetzte sehen auf einen Blick, wer seit wann fehlt und welche Belege noch offen sind.

Eine sauber dokumentierte Sperrfristen Kündigung schützt vor teuren Folgefehlern. Monatsrapporte mit Unterschrift runden die Beweislage ab und helfen auch bei späteren Rückfragen der Versicherungen. Wie Kündigungen formal korrekt ablaufen, erklärt unser Beitrag über die Kündigung des Arbeitsvertrags Schritt für Schritt.

Auch Stellvertretungen profitieren von klaren Daten: Wer eine kranke Person ersetzt, sieht alle offenen Aufgaben und Termine im Kalender. Das verhindert Doppelspurigkeiten und hält den Betrieb am Laufen. Gerade in kleinen Teams ist diese Übersicht Gold wert.


Halten Sie drei Grundsätze fest: Fristen kennen, Zeitpunkt prüfen, alles schriftlich belegen. Wer diese Punkte bei jeder Sperrfristen Kündigung beherzigt, kündigt auch in schwierigen Konstellationen rechtssicher. Die nächste Krankmeldung kommt bestimmt - mit klaren Abläufen bleiben Sie handlungsfähig.

Starten Sie noch heute: Sichten Sie Ihre Absenzprozesse und legen Sie fest, wer Krankmeldungen entgegennimmt und dokumentiert. Ein einfaches Formular und eine zentrale Ablage genügen für den Anfang.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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