Reisezeit Arbeitszeit: Sicher abrechnen in 5 Schritten
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Reisezeit Arbeitszeit: Sicher abrechnen in 5 Schritten

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Puveno

21.10.2026 · 5 min

Reisezeit Arbeitszeit: Sicher abrechnen in 5 Schritten

Arbeitsrecht · Reisezeit Arbeitszeit: Sicher abrechnen in 5 Schritten

Reisezeit Arbeitszeit zu unterscheiden fällt vielen Betrieben schwer, sobald Monteure oder Berater unterwegs sind. Im Herbst bat mich die Geschäftsführerin eines Gebäudetechnikbetriebs aus Luzern um Rat, weil zwei Servicetechniker Überstunden für Fahrten zum Kunden geltend machten. Die Frage, ob Reisezeit Arbeitszeit ist, hängt vom Weg, vom Auftrag und vom Arbeitsvertrag ab.

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fälle ein, vom normalen Arbeitsweg über auswärtige Einsätze bis zu Dienstreisen ins Ausland. Sie erfahren, welche Zeiten grundsätzlich anzurechnen sind und wie Betriebe die Erfassung einfach halten. Eine Musterregelung für das Personalreglement rundet den Beitrag ab.

Inhaltsverzeichnis

Reisezeit Arbeitszeit: Der Grundsatz beim Arbeitsweg

Der Weg von zu Hause zum gewohnten Arbeitsort gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Wer morgens ins Büro oder in die Werkstatt fährt und abends zurückkehrt, trägt diese Zeit selbst. Das unterscheidet den Arbeitsweg klar von der bezahlten Tätigkeit im Betrieb.

Gemäss Artikel 13 der Arbeitsgesetzverordnung 1 stellt die Zeit, in der sich Beschäftigte zur Verfügung des Arbeitgebers halten, Arbeitszeit dar. Der übliche Arbeitsweg fällt ausdrücklich nicht darunter. Erst wenn die Arbeit an einem anderen Ort als gewöhnlich stattfindet, beginnt die Anrechnung.

Für Betriebe mit festem Standort ist die Lage damit einfach: Der Stempel läuft ab Ankunft im Betrieb. Anders sieht es bei mobilen Teams aus, deren Arbeitstag beim ersten Kunden beginnt. Genau dort braucht es schriftliche Regeln, damit aus der Reisezeit Arbeitszeit korrekt abgeleitet wird.

Besonders oft knirscht es bei Teilzeitkräften mit wechselnden Einsatzorten. Halten Sie für jede Person den üblichen Arbeitsweg und den üblichen Arbeitsort schriftlich fest. So entfällt bei jedem neuen Einsatz die Diskussion über die Ausgangsbasis.

Auswärtige Einsätze korrekt anrechnen

Fällt die Wegzeit wegen eines auswärtigen Einsatzes länger aus als der übliche Arbeitsweg, so stellt die zeitliche Differenz grundsätzlich Arbeitszeit dar. Wer sonst zwanzig Minuten pendelt und für einen Kundeneinsatz neunzig Minuten fährt, rechnet siebzig Minuten an. Diese Differenzregel verhindert, dass kurze Kundenbesuche den ganzen Tag sprengen.

Die Erläuterungen des SECO zu Artikel 13 der ArGV 1 beschreiben diesen Grundsatz ausführlich und mit Beispielen. Entscheidend ist stets der Vergleich mit dem normalen Weg, nicht die absolute Fahrtdauer. Betriebe halten deshalb den üblichen Arbeitsweg ihrer mobilen Mitarbeitenden schriftlich fest.

Fahrten zwischen zwei Einsatzorten zählen vollständig als Arbeitszeit, weil beide Fahrten im Auftrag des Betriebs stattfinden. Das gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bahnfahrten mit Laptop auf den Knien. Die korrekte Zuordnung Reisezeit Arbeitszeit gelingt bei Zwischenwegen am einfachsten: Was zwischen zwei Kunden liegt, zählt vollständig dazu.

Bei gemischten Tagen mit Büro und Aussendienst beginnt die anrechenbare Zeit erst mit der Abweichung vom üblichen Weg. Fährt ein Berater morgens zuerst ins Büro und danach zum Kunden, zählt nur die zusätzliche Strecke. Diese Feinheit vergessen viele Betriebe, obwohl sie täglich vorkommt.

Dienstreisen ins Ausland und lange Rückreisen

Die Abgrenzung Reisezeit Arbeitszeit folgt bei Auslandsreisen denselben Grundsätzen, ergänzt um Sonderregeln für grenzüberschreitende Fahrten. Mindestens die in der Schweiz zurückgelegte Hin- und Rückreise gilt im Umfang der Differenzregel als Arbeitszeit. Findet die Reise nachts oder sonntags statt, braucht es dafür keine zusätzliche Bewilligung.

Auch im Inland darf die Rückreise von einem auswärtigen Einsatz die tägliche Höchstarbeitszeit überschreiten, sofern der Einsatz selbst regulär geplant war. Der Schutz der Gesundheit bleibt trotzdem vorrangig, weshalb lange Rückreisen am nächsten Morgen einen späteren Arbeitsbeginn nach sich ziehen. Solche Fälle gehören dokumentiert, nicht nur mündlich besprochen.

Mancher Innendienst unterschätzt, wie schnell eine Messewoche in ein Überstundenkonto eingreift. Wer drei Tage auf einer Fachmesse berät und abends noch Mails beantwortet, sammelt beides: Reisezeit und zusätzliche Arbeitsleistung. Klären Sie vor der Abreise, welche Abendtermine als Arbeitszeit zählen und welche freiwillig bleiben.

Vereinbaren Sie vor mehrtägigen Reisen, wie Abendessen mit Kunden und Hotelübernachtungen zählen. Ein Geschäftsessen im Auftrag des Betriebs gilt grundsätzlich als Arbeitszeit, die blosse Übernachtung dagegen nicht. Wer das vorab klärt, erspart sich mühsame Nachverhandlungen nach der Rückkehr.

Reisezeiten einfach erfassen und vergüten

Ohne Belege bleibt jede Regelung Makulatur, weil sich Fahrten nach Wochen kaum noch rekonstruieren lassen. Bewährt hat sich eine einfache Erfassung pro Einsatztag: Startort, Zielorte, Abfahrts- und Ankunftszeiten genügen. Der administrative Aufwand bleibt klein, die Nachvollziehbarkeit gross.

Spesen und Zeitgutschriften trennen Betriebe sauber voneinander: Kilometerentschädigung oder Bahnbillete decken Kosten, Zeitgutschriften decken Arbeitsleistung ab. Verrechnen Sie beides getrennt, damit die Lohnabrechnung nachvollziehbar bleibt. Pauschalen funktionieren nur, wenn der Gesamtarbeitsvertrag oder das Reglement sie ausdrücklich vorsieht.

Führen Sie für Aussendienst und Montage eine kurze Reiserichtlinie mit drei Punkten ein: Anrechnungsregel, Erfassungsweg und Freigabeprozess. Neue Mitarbeitende verstehen die Systematik vom ersten Einsatztag an. So akzeptieren beide Seiten, wie aus Reisezeit Arbeitszeit wird.

Prüfen Sie die Reiserichtlinie einmal pro Jahr und passen Sie Pauschalen an neue Preise an. Billettkosten und Kilometeransätze verändern sich, veraltete Ansätze erzeugen Unmut. Ein kurzer Blick auf die aktuellen Strassen- und Bahnpreise genügt, um die Richtlinie glaubwürdig zu halten.

Fahrten und Einsätze digital belegen

Zettel mit Kilometerständen verschwinden in Jackentaschen, und Excel-Listen altern schnell. Mit der mobilen Zeiterfassung von Puveno halten Servicetechniker Start, Zwischenstopps und Ankunft direkt beim Kunden fest. Jede Fahrt ist einem Projekt oder Einsatz zugeordnet.

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsweg und anrechenbarer Wegzeit gelingt, wenn Stammarbeitsort und Einsatzorte im System hinterlegt sind. Der Leitfaden zur Zeiterfassung für Aussendienst und mobile Teams zeigt, wie Betriebe Standorte und Projekte sauber strukturieren. Aus den erfassten Zeiten entsteht der Monatsrapport fast von selbst.

Wer Reisezeit und Arbeitszeit trennscharf auswertet, erkennt teure Routen und unproduktive Fahrten früh. Puveno liefert dafür die Datengrundlage ohne zusätzliche Administration. Weniger Streit über Abrechnungen, mehr Zeit für Kunden.

Halten Sie die Reiserichtlinie für neue Mitarbeitende im Onboarding-Dossier bereit. Wer die Regeln vom ersten Tag an kennt, erfasst korrekt. So entsteht erst gar kein Korrekturaufwand.

Der normale Arbeitsweg bleibt Privatsache, jede darüber hinausgehende Wegzeit im Auftrag des Betriebs zählt grundsätzlich als Arbeitszeit. Wer Reisezeit und Arbeitszeit sauber trennt, braucht eine schriftliche Regel und eine zeitnahe Erfassung. Dann wird aus Reisezeit Arbeitszeit ohne Diskussion, und die Abrechnung gelingt im ersten Anlauf.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die kantonale Arbeitsinspektion oder eine Fachperson für Arbeitsrecht.
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