Nachtarbeit Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten
Arbeitsrecht

Nachtarbeit Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

PU

Puveno Team

21.06.2026 · 4 min read

Nachtarbeit Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

Arbeitsrecht · Nachtarbeit Schweiz: 3 Regeln Sicher einhalten

Ein Kunde aus Frauenfeld - Inhaber einer Bäckerei, neun Mitarbeitende - rief mich letzten Herbst an. Sein Betrieb lief seit Jahren mit Nachtschichten, alles gut, nie Probleme. Bis eine Inspektion kam. Die Bewilligung war abgelaufen. Der Lohnzuschlag stimmte nicht. Und ein Mitarbeitender hatte in den letzten Monaten mehr Nächte gearbeitet als erlaubt. Drei Punkte, drei Beanstandungen. Dabei wäre das mit dem richtigen Überblick über Nachtarbeit Schweiz komplett vermeidbar gewesen.

Inhaltsverzeichnis

Warum Nachtarbeit in der Schweiz nicht einfach eingeführt werden kann

Nachtarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Das steht so im Arbeitsgesetz - und es gilt für alle Betriebe, die dem ArG unterstehen. Ausnahmen sind möglich, aber sie brauchen eine Bewilligung. Kein «wir machen das einfach mal so». Kein stillschweigendes Dulden.

Als Nachtarbeit gilt grundsätzlich die Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. In begründeten Fällen kann der Rahmen verschoben werden - auf 22 bis 5 Uhr oder 24 bis 7 Uhr - aber nur wenn die Mitarbeitenden zugestimmt haben und die Verschiebung für den gesamten Betrieb gilt. Mehr dazu gibts direkt beim SECO: Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit.

Regel 1: Bewilligung vor dem ersten Nachteinsatz einholen

Vorübergehende Nachtarbeit - weniger als 25 Nächte pro Kalenderjahr und Mitarbeitenden - braucht eine Bewilligung beim kantonalen Arbeitsinspektorat. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit geht eine Stufe höher: dafür ist das SECO zuständig, und das Gesuch muss grundsätzlich mindestens acht Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn eingereicht werden. Acht Wochen. Nicht acht Tage.

Ein Sicherheitsdienstleister aus Zürich hatte den Eintritt eines neuen Mitarbeitenden für Nachtschichten auf drei Wochen geplant. Die Bewilligung beim SECO? Noch nicht eingereicht. Das Arbeitsverhältnis startete, die Nachtschichten begannen - ohne gültige Bewilligung. Beim nächsten Kontroll-Rapport fiel das auf. Rückwirkend lösen lässt sich das nicht.

Wer unsicher ist, ob seine Branche grundsätzlich ausgenommen ist - Gesundheit, Gastgewerbe, öffentlicher Verkehr - findet in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) die Sonderregelungen. Im Zweifelsfall vorher prüfen, nicht nachher erklären.

Nachtarbeit Schweiz - Zuschlag und Zeitausgleich nicht verwechseln

Zwei verschiedene Ausgleichssysteme, und sie gelten je nach Häufigkeit der Nachteinsätze. Bei vorübergehender Nachtarbeit - weniger als 25 Nächte pro Kalenderjahr - haben die Mitarbeitenden grundsätzlich Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 Prozent. Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit - 25 Nächte und mehr - gibt es keinen Lohnzuschlag mehr, dafür einen Zeitzuschlag von 10 Prozent der geleisteten Nachtarbeitszeit als bezahlte Freizeit.

Das ist der Punkt, den viele Betriebe falsch rechnen. Ein Pflegedienst aus Basel hatte bei dauernder Nachtarbeit weiterhin den 25-Prozent-Zuschlag ausbezahlt - gut gemeint, aber nicht korrekt. Der Zeitzuschlag muss als Freizeit gewährt werden, nicht als Geld. Ob das der Mitarbeitenden recht ist oder nicht, spielt rechtlich keine Rolle. Gut gemeint ist nicht dasselbe wie richtig gemacht.


Regel 3: Gesundheitsschutz und medizinische Untersuchung nicht übersehen

Nachtarbeit belastet den Körper anders als Tagesarbeit. Das Arbeitsgesetz schreibt deshalb vor, dass Mitarbeitende, die dauerhaft oder regelmässig Nacht arbeiten und dabei besonders belastenden oder gefährlichen Tätigkeiten ausgesetzt sind, grundsätzlich Anspruch auf eine medizinische Untersuchung haben. Und der Arbeitgeber muss sie darauf hinweisen - nicht irgendwann, sondern bevor die Nachtarbeit beginnt.

Was als «besonders belastend» gilt, ist in ArGV 1 Art. 45 definiert: gehörschädigender Lärm, starke Erschütterungen, Hitze oder Kälte, Luftschadstoffe, Alleinarbeit. Für viele Branchen - Logistik, Produktion, Reinigung - ist mindestens einer dieser Punkte relevant. Ein Transportunternehmen aus Winterthur hatte das nie auf dem Radar, bis ein Mitarbeitender nach Jahren der Nachtarbeit Gehörprobleme meldete. Die fehlende Dokumentation der angebotenen Untersuchungen war dann das zweite Problem.

Dazu kommt: Dauernachtarbeit - also Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit - unterliegt noch strengeren Auflagen. Der Arbeitgeber muss sich grundsätzlich vergewissern, dass Pausen- und Erholungsmöglichkeiten auf die Nachtarbeit abgestimmt sind. Und die Mitarbeitenden müssen alle zwei Jahre, ab dem 45. Lebensjahr jährlich, eine medizinische Untersuchung angeboten bekommen.

Nachtschichten, Zuschläge und Rapporte automatisch erfassen

Wer Nachtschichten manuell in Excel nachverfolgt, verliert schnell den Überblick - vor allem wenn mehrere Mitarbeitende unregelmässig nachts arbeiten und die 25-Nächte-Grenze pro Person im Auge behalten werden muss. Mit der Zeiterfassungs-App von Puveno werden Nachtschichten automatisch separat ausgewiesen - Teamleiter sehen sofort, wer wie viele Nächte gearbeitet hat und ob der Zuschlag oder Zeitausgleich gilt.

Monatsrapporte mit allen Nacht- und Überstunden lassen sich auf Knopfdruck exportieren - nützlich für die Lohnabrechnung und bei Kontrollen. Wer ausserdem die Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung auffrischen will, findet im Artikel zur mobilen Zeiterfassung für Schweizer KMU den passenden Einstieg.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen zur Nachtarbeit können je nach Branche, GAV und Betrieb unterschiedlich ausgestaltet sein. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Fachberatung.
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