Mutterschaftsschutz Schweiz: 4 Pflichten Sicher erfüllen
Arbeitsrecht

Mutterschaftsschutz Schweiz: 4 Pflichten Sicher erfüllen

PU

Puveno Team

19.06.2026 · 4 min read

Mutterschaftsschutz Schweiz: 4 Pflichten Sicher erfüllen

Arbeitsrecht · Mutterschaftsschutz Schweiz: 4 Pflichten Sicher erfüllen

Eine Kundin aus Winterthur - Inhaberin eines Pflegedienstes, achtzehn Mitarbeitende - schrieb mir im Januar eine kurze Nachricht: «Eine meiner Teamleiterinnen ist schwanger. Was muss ich jetzt tun?» Vier Wörter. Dahinter stecken drei Gesetze, vier Pflichten und ein paar Fettnäpfe, in die Arbeitgeber regelmässig treten. Mutterschaftsschutz Schweiz ist kein einzelnes Gesetz - es ist ArG, OR und EOG gleichzeitig. Wer die vier wichtigsten Pflichten kennt, vermeidet teure Überraschungen.

Inhaltsverzeichnis

ArG, OR, EOG - welches Gesetz regelt was

Kurze Orientierung, bevor es konkret wird. Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt den Schutz am Arbeitsplatz - Arbeitszeiten, Nachtarbeit, gefährliche Tätigkeiten. Das OR regelt Mutterschaftsurlaub und Kündigungsschutz. Das EOG regelt die Mutterschaftsentschädigung über die AHV-Kasse. Drei Gesetze, alle drei betreffen den Arbeitgeber direkt - gleichzeitig.

Was das in der Praxis bedeutet: Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, laufen alle drei Regelwerke an. Nicht nacheinander. Gleichzeitig. Mehr dazu gibts beim SECO: Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen.

Pflicht 1: Risiken beurteilen, bevor etwas passiert

Gefährliche Arbeit, schwere Lasten, Gefahrstoffe - das muss der Arbeitgeber prüfen, sobald eine Schwangerschaft bekannt ist. Nicht irgendwann. Sofort. Wenn eine Gefährdung besteht und keine gleichwertige sichere Ersatzarbeit angeboten werden kann, hat die Mitarbeiterin grundsätzlich Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes - auch ohne Arbeitsleistung, gemäss Art. 35 Abs. 3 ArG.

Ein Reinigungsbetrieb aus St. Gallen hatte das nicht gemacht. Eine Mitarbeiterin musste wegen Reinigungsmitteln freigestellt werden - der Lohnanspruch lief trotzdem. Nicht böswillig, einfach nicht gewusst. Die Risikobeurteilung schriftlich festhalten lohnt sich, auch wenn alles in Ordnung ist. Bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat ist das der erste Punkt, den die prüfen.

Keine Gefährdung gefunden? Trotzdem dokumentieren. «Wir haben geprüft und nichts festgestellt» ist besser als gar kein Papier.

Mutterschaftsschutz Schweiz bei Arbeitszeiten - was gilt ab wann

Neun Stunden täglich - mehr geht nicht, egal was im Vertrag steht. Überstunden sind während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht zulässig. Und ab der achten Woche vor der Niederkunft gilt ein absolutes Nachtarbeitsverbot zwischen 20 Uhr und 6 Uhr - das gilt auch dann, wenn die Mitarbeiterin selbst einverstanden wäre, gemäss Art. 35a Abs. 4 ArG.

Für Betriebe mit Abend- oder Nachtschichten ist das keine Theorie. Pflege, Gastronomie, Reinigung - da muss frühzeitig umgeplant werden. Kann keine gleichwertige Tagesarbeit angeboten werden, hat die Mitarbeiterin Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes - diesmal ohne Nachtarbeitszuschlag. Das ist in vielen Betrieben der teuerste Punkt des ganzen Mutterschutzes. Und der, der am häufigsten übersehen wird.


Pflicht 3: Mutterschaftsurlaub und Lohn korrekt abrechnen

14 Wochen Mutterschaftsurlaub, das steht in OR Art. 329f. Während dieser Zeit bekommt die Mitarbeiterin 80 Prozent ihres letzten AHV-pflichtigen Einkommens - als Taggeld über die EOG. Die Entschädigung läuft grundsätzlich über die AHV-Ausgleichskasse, nicht direkt über den Arbeitgeber. Maximal 220 Franken pro Tag.

Voraussetzung: In den neun Monaten vor der Geburt mindestens fünf Monate erwerbstätig und AHV-versichert. Wer das nicht erfüllt, hat keinen Anspruch - dann muss der Arbeitgeber unter Umständen nach OR Art. 324a einspringen. Die fehlenden 20 Prozent zum vollen Lohn muss der Arbeitgeber übrigens grundsätzlich nicht dazuzahlen. Kann er. Muss er nicht - ausser ein GAV schreibt es vor.

Pflicht 4: Kündigungsschutz - was «nichtig» wirklich bedeutet

Während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Geburt ist eine Kündigung grundsätzlich nichtig - nicht bloss anfechtbar, sondern rechtsunwirksam. Gemäss OR Art. 336c. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft nichts wusste. Die Mitarbeiterin kann Nichtigkeit auch nachträglich geltend machen.

Was das konkret heisst: Kündigung während der Schutzfrist ausgesprochen - sie zählt schlicht nicht. Ein Transportunternehmen aus Bern hat das so erlebt: Kündigung ausgesprochen, danach Schwangerschaft gemeldet. Das Arbeitsverhältnis endete Monate später als geplant, Lohn weitergelaufen. Kein Streit, aber Kosten. Vermeidbar, wenn man die Frist kennt.

Absenzen und Verträge ohne Papierchaos verwalten

Mutterschaftsurlaub, Freistellungen, Lohnfortzahlung - wer das alles mit Tabellen und Ordnern verwaltet, verliert bei mehreren Mitarbeitenden schnell den Überblick. In Puveno lassen sich Absenzen direkt erfassen, Feriensaldi automatisch aktualisieren und Verträge beim Mitarbeitendenprofil hinterlegen. Wer wann welche Schutzfrist hat - auf einen Blick sichtbar, ohne Suchen.

Wer gleichzeitig Zeiterfassung und Absenzen digitalisieren will, findet auf der Personalverwaltung von Puveno den direkten Einstieg. Und wer sehen will, wie Zeiterfassung und Rapporte zusammenspielen, liest am besten den Artikel zur mobilen Zeiterfassung für Schweizer KMU.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen zum Mutterschaftsschutz können je nach GAV und Einzelarbeitsvertrag abweichen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Fachberatung.
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