Arbeitsvertrag kündigen: Sicher vermeiden in 4 Schritten
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Arbeitsvertrag kündigen: Sicher vermeiden in 4 Schritten

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Puveno Team

17.06.2026 · 2 min read

Arbeitsvertrag kündigen: Sicher vermeiden in 4 Schritten

Arbeitsrecht · Arbeitsvertrag kündigen: Sicher vermeiden in 4 Schritten

Arbeitsvertrag kündigen ist für Schweizer KMU ein Thema, das früher oder später auf den Tisch kommt. Wer einen Mitarbeiter korrekt kündigen will, muss Fristen einhalten, die richtige Form wahren und die Fallstricke des Kündigungsschutzes kennen. Klingt machbar. Ist es auch - aber die Fehlerquote ist hoch. Also: besser vorher informieren, statt nachher zu bezahlen.

Ehrlich gesagt: Die meisten Probleme entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern daher, dass niemand mehr genau weiss, was gilt. Einige denken, eine mündliche Absprache reicht. Andere unterschätzen die Fristen. Wieder andere vergessen, dass gewisse Mitarbeitende während der Sperrfrist gar nicht gekündigt werden dürfen. Dabei lässt sich mit vier Grundregeln fast jeder Fehler vermeiden.

Wer sich mit dem Thema Arbeitsvertrag kündigen beschäftigt, steht oft unter Zeitdruck. Die Stimmung ist schlecht, der Schritt soll schnell gehen. Genau dann passieren die Fehler. Darum: Die vier Schritte in Ruhe durchgehen, bevor die Kündigung rausgeht.

Inhaltsverzeichnis

1. Die richtige Kündigungsfrist einhalten

Die häufigste Frage ist auch die wichtigste: Welche Frist gilt? Die Antwort steht im Obligationenrecht. Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Ab dem zweiten Jahr sind es zwei Monate, ab dem fünften Jahr drei Monate. Das sind die gesetzlichen Mindestfristen. Kündigt man mit einer zu kurzen Frist, ist die Kündigung im Zweifel anfechtbar.

Im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein. Aber keine kürzeren. Wer Arbeitsvertrag kündigen will, prüft also zuerst den Vertrag. Und dann allfällige GAV-Bestimmungen. In Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag gelten nämlich oft abweichende Regelungen. Was im einen Gewerbe Standard ist, kann im nächsten völlig anders aussehen. Ein Reinigungsunternehmen hat andere Vorgaben als ein IT-Dienstleister.

Also: Nicht einfach die Frist aus dem Kopf nehmen. Nachschlagen. Klingt banal, wird aber am häufigsten übersehen. Wer zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag kündigen muss, sollte sich die Zeit nehmen, die genauen Fristen zu klären. Das schafft Sicherheit und verhindert böse Überraschungen.

2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

Mündlich gekündigt? Im Zweifel nicht gültig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, vom Arbeitgeber unterschrieben sein und dem Arbeitnehmer zugehen. Ein eingeschriebener Brief ist das sicherste Mittel. Wer das ignoriert, riskiert, dass die Kündigung rechtlich nicht anerkannt wird.

Der Zugang muss nachweisbar sein - sonst kann der Mitarbeitende behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben. Vor Gericht zählt dann, wer was beweisen kann. Und ohne Nachweis sieht es für den Arbeitgeber schlecht aus. Ein Zustellnachweis ist kein unnötiger Aufwand, sondern die einzige Sicherheit, die man hat.

Die Kündigung muss klar als solche erkennbar sein. "Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis" ist eindeutig. "Wir sollten uns trennen" ist es nicht. Klingt nach einer Kleinigkeit. Ist es aber nicht. Beim Arbeitsvertrag kündigen gilt: Klare Worte sind besser als freundliche Umschreibungen. Und die Kündigung muss datiert sein. Auch das wird oft vergessen. Ein fehlendes Datum kann vor Gericht Zweifel an der Fristwahrung auslösen - und die will niemand.

3. Arbeitsvertrag kündigen: Kündigungsschutz und Sperrfristen

Nicht jeder kann einfach gekündigt werden. Das Gesetz sieht Sperrfristen vor: während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst ist eine Kündigung grundsätzlich nicht zulässig. Die Dauer der Sperrfrist hängt vom Dienstjahr ab - 30 Tage im ersten, 90 ab dem zweiten, 180 ab dem fünften. Wer diese Sperrfristen ignoriert und trotzdem kündigt, handelt missbräuchlich.

Beim Arbeitsvertrag kündigen während einer Sperrfrist drohen empfindliche Konsequenzen. Das Gesetz sieht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen vor. Das ist kein theoretisches Risiko - das passiert in der Praxis regelmässig. Gerade bei Krankheitsfällen unterschätzen viele Arbeitgeber, wie lange der Schutz tatsächlich dauert.

Wer in dieser Zeit kündigt, muss mit einer Entschädigung rechnen. Arbeitsvertrag kündigen ist in diesen Fällen missbräuchlich - auch wenn die Kündigung vor der Sperrfrist ausgesprochen wurde, die Frist aber noch läuft. Das gilt auch während der Probezeit. Zwar sind die Fristen dort kürzer, aber treuwidrig darf die Kündigung trotzdem nicht sein.

Hinzu kommt der allgemeine Kündigungsschutz: Kündigungen wegen Gewerkschaftszugehörigkeit, Herkunft oder Geschlecht sind ebenfalls missbräuchlich. Die Entschädigung kann bis zu sechs Monatslöhne betragen. Das ist kein theoretisches Risiko. Das passiert regelmässig.

Ein genauer Blick auf die gesetzlichen Grundlagen lohnt sich. Wer Arbeitsvertrag kündigen will, sollte das KMU-Portal des SECO kennen. Die Seite ist trocken, aber verlässlich.

4. In der Praxis heisst das konkret

Gute Vorbereitung ist der beste Schutz vor teuren Fehlern. Wer Arbeitsvertrag kündigen muss, braucht drei Dinge: den gültigen Vertrag mit den korrekten Fristen, einen Nachweis über den Zugang der Kündigung und das Bewusstsein für allfällige Sperrfristen. Fehlt eines davon, wird es riskant.

Die Personalverwaltung von Puveno hilft dabei, Arbeitsverträge, Kündigungsdokumente und Mitarbeiterdaten sicher und zentral zu verwalten. Alles an einem Ort, jederzeit griffbereit. Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel zur digitalen Personalakte für Schweizer KMU.

Also: Vertrag prüfen, Fristen checken, schriftlich kündigen, Sperrfristen beachten. Vier Schritte. Kein Hexenwerk. Aber vernachlässigt eine davon, wird es teuer.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im konkreten Kündigungsfall empfehlen wir die Konsultation einer Fachperson.
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